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VISUM


Visumbestimmungen für Usbekistan


Allgemein brauchen alle Ausländer ein Arbeits- oder Touristenvisum um in die Republik Usbekistan einzureisen. Um das Touristenvisum zu erhalten sind die meisten Auslander verpflichtet, die Dienste eines lizenzierten usbekischen Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen, auch Letter of Invitation (LOI) genannt. Obwohl Bürger der USA, Frankreich, Italien, Belgien, GB, Japan und Deutschland den LOI nicht brauchen, müssen sie doch ein Visum besitzen. Beantragen sie dieses Visum außerhalb ihres Heimatlandes, so kann es sein, dass sie doch einen LOI brauchen.


Konditionen für den Visumservice zum Erhalt des LOI


• Uzintour besorgt Ihnen den Letter of Invitation (LOI) für die Dauer der über uns gebuchten Touren kostenlos.


• Sollten Sie lediglich eine Hotelbuchung über uns vornehmen, kostet dieser Service für die Aufenthaltsdauer bis zu 2 Wochen pro Person (Kinder unter 12 kosten ). Für eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat werden pro Person fällig (für Kinder unter 12 Jahren ). Die eigentlichen Visumgebühren werden bei Visumantrangsstellung in der Botschaft fällig. Sie betragen je nach Aufenthaltsdauer 40-60$.


Um den LOI für Sie beim usbekischen Außenministerium zu beantragen, brauchen wir folgendes:



1. Füllen Sie den Antrag Uzbekistan Visa Support / Letter of Invitation (LOI) aus;


2. Senden Sie uns eine gute Fotokopie Ihres Reisepasses per Fax oder lieber eine gescannte Fassung per e-mail.


3. Eine Kopie der Flugtickets oder die offizielle Reservierungsbestätigung, falls das Visum bei Ankunft am Flughafen Taschkent beantragt wird.


Auf Basis dieser Informationen werden wir eine Visa support application / LOI vorbereiten und dem Außenministerium in Taschkent zusenden. Der Bewilligungsprozess dauert ungefähr 10 Tage. Dieser bestätigte Antrag wird dann direkt der für Sie zuständigen Botschaft zugesandt. Wir senden Ihnen per e-mail die Referenznummer (Telex-Nummer) des bewilligten LOI, die sie zusammen mit dem Visumantrag bei der Botschaft einreichen müssen.


Bitte beachten Sie:


• Das usbekische Außenministeriumbehalt sich das Recht vor, einen Antrag auf LOI ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Auch kann das Außenministerium auch weiterführende Angaben verlangen (z.B. einen Brief des Arbeitgebers, der das Arbeitsverhältnis bestätigt).


• Der LOI ist nicht mit dem Visum an sich zu verwechseln! Es handelt sich um eine zusätzliche Einreiseformalität.


• Wenn Sie als Staatsburger direkt aus ihren oben angegebenen Heimatlandern nach Usbekistan einreisen, brauchen Sie keinen LOI, ein einfaches Visum der usbekischen Botschaft Ihres Landes reicht aus.


Sollten Sie Angehoriger eines jener Staaten sein, die keinen LOI brauchen, aber das usbekische Visum in einem anderen Land erhalten haben, konnte ein LOI verlangt werden.


Wo beantrage ich das Visum?

Uberall dort, wo eine usbekische Botschaft oder Konsulat existiert.


Usbekisches Visum am Flughafen Taschkent? Es ist auch moglich, das Visum bei Ankunft am Flughafen in Taschkent zu beantragen, wenn folgende Bedingungen beide erfullt sind:


• Im Land des Abflugs gibt es keine usbekische Botschaft oder Konsulat.


• Der Anschlussflug uber ein Land, in dem es eine usbekische Botschaft / Konsulat gibt, lie? nicht genug Zeit fur die Ausstellung eines Visums. Unterlagen zur Beantragung eines Visums:


1. Visa support / LOI, falls notwendig

2. Gultigen Reisepass;

3. Ausgefullter Visumantrag;

4. Ein Passbild;

5. Gebuhr, zu zahlen bei Abholung des Visums;

6. Frankierter, adressierter Ruckumschlag, falls Pass mit Visum per Post zuruckgeschickt werden soll;

7. Beweis des Besuchsgrundes;

8. Bestatigung der Hotelreservierung und Details des Aufenthaltes.